Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OC GmbH Dienste für Ärzte nach Bedarf
Berliner Allee 61
40212 Düsseldorf

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A.) Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der OC GmbH Dienste für Ärzte nach Bedarf, nachfolgend OC GmbH genannt, und dem Auftraggeber nachfolgend „Kunde“ genannt einschließlich aller zukünftigen Geschäfte, soweit nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die AGB gelten auch dann, wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, in der jeweils neuesten Fassung. Für die Bekanntgabe neuer Fassungen der AGB’s reicht die Veröffentlichung der AGB unter www.oc-dienste.de. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, sich selbständig über Neuerungen zu informieren.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind eine natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht
Die Durchführung der Geschäftsabwicklung und die Vergütung der Leistung ergeben sich aus Art und Umfang des erteilten Auftrags. Mit seiner Unterschrift unter den Dienstleistungsvertrag bzw. den Serviceauftrag erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag zu erteilen. Wird von der schriftlichen Fixierung des Auftrags abgesehen und erfolgt die Beauftragung der OC GmbH z.B. mündlich oder telefonisch, steht die Auftragsausführung unter der Bedingung, dass die AGB der OC GmbH in der jeweils gültigen Fassung gelten. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen und allgemeinen gesetzlichen Normen ausgeführt.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden berechtigen die OC GmbH die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar oder schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Auf Verlangen der Kunden wird die OC GmbH Auskunft über den Stand der Auftragsausführung erteilen. Die Erstellung eines schriftlichen Berichts, insbesondere zur Vorlage an Dritte, muss gesondert vereinbart werden.

3. Änderungen des Auftrags und Vergütung
Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Durch Änderungen oder Abbruch des Auftrags, der Arbeiten, der Planungen bzw. durch Änderungen der Voraussetzungen für die Leistungserstellung entstehende Mehrkosten sind, soweit diese durch den Kunden veranlasst wurden, von ihm zu tragen. Eine Abrechnung erfolgt auf Basis des bisher erbrachten bzw. des geänderten Leistungsvolumens.
Es gilt die im Angebot bzw. in dem Serviceauftrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die OC GmbH einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind der OC GmbH gesondert zu vergüten.

4. Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

5. Geheimhaltung und Datenschutz
Die OC GmbH verpflichtet sich alle Kenntnisse, die ihr aufgrund dieses Auftrags zugänglich gemacht werden, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl eigene Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
Werden personenbezogene Daten oder besondere Arten personenbezogener Daten durch die OC GmbH im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die OC GmbH verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.
Ist die OC GmbH vom Kunden mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten oder besonderer Arten von personenbezogenen Daten, insbesondere mit der Einrichtung oder Übernahme von Stammdaten beauftragt worden und besteht Kenntnis, hinreichender Verdacht oder Zweifel darüber, dass der Kunde bei der vom ihm vorgenommenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten nicht die gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen des Datenschutzes beachtet hat, bestehen insbesondere Zweifel darüber, ob die erforderliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt, ist die OC GmbH berechtigt, die Leistung zu verweigern bis der Kunde nachweist, dass die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen des Datenschutzes beachtet wurden und die erforderliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Wird dieser Nachweis vom Kunden nicht erbracht, obwohl ihm zuvor eine Frist zur Erbringung dieses Nachweises, die mindestens eine Woche betragen muss, gesetzt wurde, so ist die OC GmbH zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt.

6. Schutz des geistigen Eigentums
Die von der OC GmbH angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Die vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation in welchem Verfahren auch immer, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

7. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.  Werden die vereinbarten Leistungen durch den Kunden auch längere Zeit nicht genutzt, so ersetzt dies nicht die Kündigung im Sinne des Satz 1.

8. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung hat die OC GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat die OC GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung  übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. sofern der Kunde die Originale erhalten hat. Die Pflicht der OC GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, nach fruchtlosem Fristablauf werden die Unterlagen vernichtet.

9. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Düsseldorf.
Gerichtsstand ist der Firmensitz der OC GmbH Dienste für Ärzte nach Bedarf.

B.) Technische Dienstleistungen

1. Leistungsumfang
Im Rahmen der technischen Dienstleistungen erbringt die OC GmbH folgende Serviceleistungen:

  • EDV-Installation (Hardware und/ oder Software)
  • Softwarepflege
  • Supportleistungen

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.
Der Kunde hat die OC GmbH bei der Installation durch Bereitstellung von Personal, Hardware und / oder Software zu unterstützen. Vor Ort sind zum Schutz von Personen und Sachen die notwendigen Maßnahmen zu treffen.  Erforderlichenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
Der Kunde darf Veränderungen an seiner IT- Infrastruktur oder DV- Anlage nur in Abstimmung mit der OC GmbH vornehmen. Soweit Weiterentwicklungen im Bereich der IT- und/ oder DV-Anlage eine Erweiterung oder einen Ersatz der IT-Infrastruktur des Kunden für die Leistungserbringung der OC GmbH  erforderlich machen, so verpflichtet sich der Kunde innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die OC GmbH diese Erweiterungen umsetzen zu lassen.

3. Installationsfrist und Abnahme
Die Installationsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Installation zur Abnahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme bereit ist.
Verzögert sich die Installation durch den Eintritt von Umständen, die von der OC GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Frist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nach dem die OC GmbH in Verzug geraten ist.
Sofern die OC GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, und dem Kunden nachweisbarer infolge dieses Verzuges ein Schaden erwächst, so kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen aber höchstens 5% vom vereinbarten Preis für die von der OC GmbH zu installierende Anlage, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden kann. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens der OC GmbH .
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Beendigung der Installation angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vereinbarte Erprobung stattgefunden hat. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der OC GmbH  so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung der Installation als erfolgt. Die Abnahme gilt ebenso als erfolgt, wenn die betreffende Software und/ oder Hardware installiert und über eine entsprechende Lizenzierungs-Technologie freigeschaltet bzw. registriert wurde.
Mit der Abnahme entfällt die Haftung für erkennbare Mängel, soweit der Kunde sich nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat. Bei Installationen an den kundeneigenen Anlagen wird die Haftung seitens der OC GmbH aufgehoben, soweit vom Kunden oder Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen für die entstandenen Schäden ursächlich sind.

4. Supportleistungen
Die Supportleistungen im Rahmen der Softwarepflege werden, soweit nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, durch gesonderte Vereinbarung im Serviceauftrag erbracht.
Bei allen Service-Anfragen ist das Problem möglichst detailliert und reproduzierbar zu beschreiben. Die telefonische Beratung ist für Mitarbeiter des Kunden bei Problemfällen vorgesehen, die vom Kunden nicht mit eigenen Mitteln gelöst werden können. Die Fachabteilung der OC GmbH ist werktags in der Zeit von 7.00 – 17.00 Uhr erreichbar. Ständige Erreichbarkeit wird nicht geschuldet, insbesondere sind Wartezeiten vom Kunden einzukalkulieren. Serviceanfragen können nach besonderer Vereinbarung auch schriftlich oder per E-Mail geäußert werden.
Erforderlichenfalls sind während der Pflegeleistung andere Arbeiten mit der betroffenen Computeranlage einzustellen.

5. Haftung und Schadensersatz
Bei Verlust von Daten haftet die OC GmbH nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung von Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Grundsätzlich haftet die OC GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt die Haftung nur dann ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Unter einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist die tägliche Sicherung durch den Kunden zu verstehen.

C.) Leistungen Dental- und Haustechnik

1. Leistungsumfang
Im Rahmen der dental- und haustechnischen Leistungen erbringt die OC GmbH Serviceleistungen in folgenden Bereichen:

  • Montage – und Reparaturleistungen an Dentalgeräten
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Koordinierung und Begleitung von Fremdarbeiten

2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat die OC GmbH bei den Reparaturleistungen durch Bereitstellung von notwendigen Ersatzteilen oder sonstigen Material zu unterstützen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen im Hinblick auf benötigtes Material und Ersatzteile erfüllt sind. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird er Ersatzteile im eigenen Namen und auf eigene Rechnung besorgen. Abweichend kann im Serviceauftrag vereinbart werden, dass die OC GmbH zur Durchführung des Auftrags namens und im Auftrag, aber auf Rechnung des Kunden, Ersatzteile und alle sonstigen Materialien, die zur Erbringung des Auftrags notwendig sind, bestellt und zur Auftragserfüllung verwendet.
Aufträge an Fremdfirmen erteilt der Kunde eigenständig und teilt der OC GmbH die Kontaktdaten der Firmen sowie den Inhalt des Auftrags mit, damit diese die Durchführung der Arbeiten koordinieren kann. Überträgt der Kunde die Auswahl und Auftragserteilung an Fremdfirmen auf die OC GmbH  dann werden Aufträge namens und im Auftrag sowie auf Rechnung des Kunden vergeben.
Zur Erfüllung der Dienstleistung hat der Kunde sicherzustellen, dass den Erfüllungsgehilfen der OC GmbH Zugang zu den Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt gewährt wird.

3. Kostenvoranschlag
Will der Kunde eine verbindliche Angabe des Preises, hat er bei der OC GmbH einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern. Daran ist die OC GmbH einen Monat lang gebunden.
Stellt sich bei Bearbeitung des Auftrags heraus, dass die Leistung nicht zu den veranschlagten Kosten durchgeführt werden kann oder hält die OC GmbH während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 20% überschritten werden.

4. Transport und Versicherung bei Reparatur am Standort der OC GmbH
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten bei der OC GmbH angeliefert und nach Durchführung der Reparatur durch die OC GmbH auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt.
Der Kunde trägt die Transportgefahr. Der Rücktransport wird auf Kosten des Kunden bis 500,00 € gegen die versicherbaren Transportgefahren versichert.

5. Reparaturfrist
Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
Verzögert sich die Reparatur durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie dem Eintritt von Umständen, die von der OC GmbH nicht verschuldet sind, so tritt soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Reparatur von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Reparaturfrist ein.
Sofern die OC GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, und dem Kunden nachweisbar infolge dieses Verzuges ein Schaden erwächst, so kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im ganzen aber höchstens 5% vom vereinbarten Preis für denjenigen Teil des vom Kunden zu reparierenden Gegenstandes, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden kann. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens der OC GmbH.

6. Sachmängel, Gewährleistung, Garantie
Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Dienstleistung. Unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, in diesen beiden Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Nach Abnahme einer dental- oder haustechnischen Dienstleistung haftet die OC GmbH für offensichtliche Mängel, die innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme auftreten in der Weise, dass die Mängel zu beseitigen sind danach hat die OC GmbH das Recht, die Mängelanzeige abzulehnen. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich der OC GmbH anzuzeigen. Sein Recht den Mangel geltend zu machen, verjährt in 2 Wochen vom Zeitpunkt der Abnahme an.
Die Frist für die Mängelhaftung wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Ausfallzeiten des Reparaturgegenstandes verlängert.
Die Haftung der OC GmbH besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden bereitgestellten Ersatzteile.
Lässt die OC GmbH eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung durch eigenes Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde nach Ankündigung vom Vertrag zurücktreten.

7. Sonstige Haftung der OC GmbH Haftungsausschluss
Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden der OC GmbH beschädigt, so hat die OC GmbH diese nach ihrer Wahl auf eigene Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters der OC GmbH vorliegt.
Der Kunde kann über die ihm in diesen Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, auch nicht aus außervertraglicher Haftung oder sonstiger Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Reparatur zusammenhängen, gegen die OC GmbH geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der OC GmbH . Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese der OC GmbH zuzurechnen sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

D.) Beratungs- und Schulungsleistungen

1. Leistungsumfang
Die OC GmbH erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet

  • der Personalberatung, primär in den Bereichen Akquise, Personalstrategie, Vergütungssysteme, Entwicklung und Personalmarketing,
  • der Prophylaxe, primär in der Praxisberatung, Aufbau und Umsetzung in der Praxis, Schulungen und Analysen,
  • der IT-Technik zur Unterstützung bei Neuanschaffungen und sonstigen Investitionen auch im Bereich der EDV
  • des Qualitätsmanagement und Hygiene,
  • des Einkaufs  und auf dem Gebiet Vertrieb, primär zu den Bereichen Praxisentwicklung und Standortberatung
  • der Durchführung von Mitarbeiterschulungen zu fachbezogenen Themen wie Prophylaxe, zahnärztliche Leistungsabrechnung, Hygiene u.a.
  • Die Beratungsleistungen der OC GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Es ist dabei unerheblich, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

Schulungsleistungen erfolgen in Abstimmung mit dem Kunden zu von ihm zu benennenden Themengebieten, die im Rahmen der Dienstleistungen der OC GmbH abgedeckt werden. Die OC GmbH wird zu dem Schulungsthema ein Schulungskonzept erarbeiten, dies mit dem Kunden abstimmen und nach der Schulung für die Teilnehmer Unterlagen zum behandelten Thema ausgeben. Einzelheiten wie Themen, Zeitdauer, Teilnehmerkreis usw. werden im konkreten Fall mit dem Kunden abgesprochen. Dieser hat dann dafür Sorge zu tragen, dass dem Schulungsreferenten der OC GmbH am vereinbarten Termin alle technischen Möglichkeiten zur Durchführung der Schulung zur Verfügung stehen und die zu schulenden Teilnehmer anwesend sind.  

E.) Rezeptionsdienste

1. Leistungsumfang
Die OC GmbH erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet

  • Inbound-Calls zur telefonischen Terminvereinbarung mit Patienten des Kunden
  • Outbound-Calls für die Praxis des Kunden
  • Postbearbeitung


Die OC GmbH erbringt die Leistungen entsprechend den vom Kunden gemachten Angaben. Sind Informationen durch den Kunden nicht hinterlegt bzw. sind die Angaben unvollständig, erbringt die OC GmbH die Leistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht.
Zu den Telefondienstleistungen gehören insbesondere:
Die Annahme von Telefonverbindungen mittels Anrufweiterleitung von der persönlichen Rufnummer des Kunden zur Telefonrezeption der OC GmbH .
Die Hinterlegung eines Meldetextes, mit dem jeder Anrufer des Kunden begrüßt wird. Art und Umfang des Meldetextes werden vom Kunden vorgegeben. Die OC GmbH behält sich vor, Art und Umfang des hierfür vom Kunden vorgegebenen Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Hierüber wird der Kunden unverzüglich informiert.
Die Annahme von eingehenden Anrufen erfolgt unter Verwendung des Meldetextes, sowie die Weiterleitung auf eine vom Kunden zu benennende nationale Festnetz- oder Mobilfunknummer, sofern der Kunde die Weiterleitung wünscht und unter der angegebenen Nummer zu der Zeit erreichbar ist oder – wahlweise und im Falle der Nichterreichbarkeit – der Aufnahme einer Gesprächsnotiz und der entsprechende Benachrichtigung des Auftraggebers in der vereinbarten Weise.
Die Terminierung von Behandlungsterminen für Patienten nach Vorgabe des Kunden mittels Zugriff auf den Terminkalender des Kunden. Der Kunde hat hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen und der OC GmbH den Zugang zu der entsprechenden Software zu ermöglichen.
Individuelle Vorgaben des Kunden müssen vorab festgelegt werden und einem für die OC GmbH einfach standardisiertem Schema folgen, beispielsweise besondere Vorgaben für bestimmte Patientengruppen, Zeitvorgaben für Behandlungskomplexe usw. Sie sind vom Kunden schriftlich mitzuteilen und werden von der OC GmbH binnen 5 Tagen nach Kenntnis umgesetzt.
Im Falle der Aufnahme von Gesprächsnotizen kann die OC GmbH nur den unverzüglichen Zugang der Nachricht gewährleisten. Es ist lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht geschuldet. Der rechtzeitige Abruf der Nachricht obliegt in jedem Fall dem Kunden.
Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen falsch verstanden bzw. weitergegeben werden. Die OC GmbH verpflichtet sich insoweit nur, die Dienstleistung stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
Die Bearbeitung von Ein- und Ausgangspost erfolgt nach den Vorgaben des Kunden und wird umgehend nach Bearbeitung an den Empfänger weitergeleitet.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.
Der Kunde hat die OC GmbH bei Durchführung der Dienstleistung durch die Bereitstellung von Hardware und / oder Software nach Vorgaben der OC GmbH zu unterstützen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und Software sowie die sonstigen Anforderungen an die Telefonanlage, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelung vor Aufnahme der Serviceleistung erfüllt sind.
Zur Vermeidung von fehlerhaften Auskünften gegenüber Anrufern verpflichtet sich der Kunde die OC GmbH schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn sich seine Postadresse ändert oder er für einen längeren Zeitraum (5 Werktage) telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist die OC GmbH berechtigt gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Kunden tätig ist, wenn dies zur Wahrung eigener Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter, erforderlich ist.

Der Kunde hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt, empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, das eventuelle Anrufweiterschaltungen seiner Anschlüsse zur Telefonrezeption der OC GmbH korrekt geschaltet sind.
Sobald dem Kunden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen von der OC GmbH möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig, weitergeleitet wurden, obliegt es dem Kunden in ihm zumutbaren Umfang – durch Rückruf bei dem Anrufer und/ oder andere dafür geeignete Maßnahmen – diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.

3. Datenschutz
Die OC GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Werden personenbezogene Daten oder besondere Arten personenbezogener Daten durch die OC GmbH im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die OC GmbH verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass standesrechtliche Vorschriften eingehalten werden sowie eine wirksame Einwilligung des Betroffenen in die Offenbarung ihrer Daten vorliegt.

4. Haftung
Die OC GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn die OC GmbH die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese der OC GmbH zuzurechnen sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die OC GmbH sorgt für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten und haftet nicht für die Überlastung des Telefonnetzes. Besondere Konstellationen können zu erhöhter Anruf- und Kommunikationsfrequenz führen, in deren Folge die Erreichbarkeit des Systems nicht immer gewährleistet ist. Dies berechtigt nicht zum Schadenersatz.
Eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund wie etwa technische Änderungen, die aufgrund von Umstellungen der Deutschen Telekom oder anderen Telekommunikationsanbietern oder von Umstellungen im System notwendig werden; oder Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, bleibt vorbehalten. Die OC GmbH wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden, bzw. so gering wie möglich halten und den Kunden bei absehbar längeren Beschränkungen in geeigneter Weise unterrichten.
Für Ausfallzeiten, Fehler, sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen sowie durch äußere Einflüsse, die außerhalb des Einflussbereichs der OC GmbH liegen, wird keine Haftung übernommen. Weiter haftet die OC GmbH nicht für unkorrekte, unvollständige sowie unterlassene Entgegennahme oder Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen einer Woche nach deren Auftreten der OC GmbH schriftlich anzuzeigen, danach hat die OC GmbH das Recht, die Mängelanzeige abzulehnen. Die OC GmbH hat dann zunächst das Recht die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Die Haftung der OC GmbH wird durch die Haftungssumme von € 1.000 je Kunde  je Haftungsfall begrenzt. Für Fälle der höheren Gewalt haftet die OC GmbH aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet die OC GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.

F.) Zahnärztliche Leistungsabrechnung

1. Leistungsumfang
Auf dem Gebiet der zahnärztlichen Leistungsabrechnung erbringt die OC GmbH folgende Dienstleistungen:

  • Unterstützung bei der Durchführung des Abrechnungswesen
  • Übernahme von Korrespondenz mit Externen
  • Zahlungskontrolle und Mahnwesen, Vorbereitung für die Buchhaltung
  • Information über Änderungen der Systemparameter, Veränderungen im Bereich der Kassen- und Privatliquidation bzw. der BEMA und GOZ

2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.
Der Kunde hat die OC GmbH bei Durchführung der Dienstleistung durch die Bereitstellung von Hardware und / oder Software nach Vorgaben der OC GmbH zu unterstützen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und Software erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für die verwendete Abrechnungssoftware.
Die OC GmbH führt alle Dienstleistungen namens und im Auftrag des Kunden aus. Ihm obliegt daher die Verpflichtung, die notwendigen Angaben der OC GmbH vollständig, inhaltlich richtig und termingerecht zur Verfügung zu stellen, sowie die durch die OC GmbH erbrachten Leistungen regelmäßig zu kontrollieren.
Der Kunde hat die Einwilligung des Patienten zur Weitergabe der Daten an Dritte einzuholen. Eine Ermächtigung des Dritten ist ebenfalls zwingend erforderlich zur Einholung von Auskünften über die Bonität des Patienten.
Der Kunde erfasst die von ihm erbrachten zahnärztlichen Leistungen unter Beachtung der standesrechtlichen und kassenzahnärztlichen Vorschriften für jeden Patienten mit der verwendeten Abrechnungssoftware selbst. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eingaben vollständig sind und der OC GmbH zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Hat die OC GmbH dem Kunden zur Erbringung bestimmter, vertraglich vereinbarter  Leistungen Termine vorgegeben, so ist der Kunde für die Einhaltung dieser Termine verantwortlich.
Soweit die Leistungsabrechnung gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung quartalsmäßig mittels der OC GmbH erfolgt, hat der Kunde der OC GmbH alle relevanten Zugangsdaten bis zum Quartalsende, spätestens jedoch bis zwei Tage vor dem von der KZV vorgegebenen Abrechnungstermin zur Verfügung zu stellen, so dass eine online-gestützte Abrechnung, falls dies vereinbart und gefordert wird, erfolgen kann. Besondere Anforderungen der für den Kunden zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Rahmen der Leistungsabrechnung hat der Kunde der OC GmbH mitzuteilen. Der Kunde stellt sicher, dass die Praxisgebühr erhoben und die Patientendaten vollständig erfasst sind.
Sobald dem Kunden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen an die OC GmbH möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Kunden in ihm zumutbaren Umfang – durch Rückruf bei der OC GmbH und/ oder andere dafür geeignete Maßnahmen – diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.

3. Datenschutz
Die OC GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Werden personenbezogene Daten oder besondere Arten personenbezogener Daten durch die OC GmbH im Auftrag des Kunden verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die OC GmbH verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass standesrechtliche Vorschriften eingehalten werden und eine wirksame Einwilligung des Patienten in die Offenbarung seiner Daten an Dritte vorliegt.

4. Haftung
Die OC GmbH verpflichtet sich insoweit nur, die Dienstleistung stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsabrechnungen, die auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgen, wird nicht übernommen. Die OC GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn die OC GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese der OC GmbH zuzurechnen sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund wie etwa technische Änderungen, die aufgrund von Umstellungen der Telekommunikationsanbieter oder von Umstellungen im System notwendig werden oder Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, bleibt vorbehalten. Die OC GmbH wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden, bzw. so gering wie möglich zu halten und den Kunden bei absehbar längeren Beschränkungen in geeigneter Weise unterrichten.
Für Fehler und Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software oder Störungen verursacht werden, die nicht im Einflussbereich der OC GmbH liegen, wird keine Haftung übernommen. Weiter haftet die OC GmbH nicht für unkorrekte, unvollständige sowie unterlassene Entgegennahme oder Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen einer Woche nach deren Auftreten der OC GmbH schriftlich anzuzeigen, danach hat die OC GmbH das Recht, die Mängelanzeige abzulehen.  Die OC GmbH hat dann zunächst das Recht die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Die Haftung der OC GmbH wird durch die Haftungssumme von € 1.000 je Kunde je Haftungsfall begrenzt. Für Fälle der höheren Gewalt haftet die OC GmbH aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet die OC GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Die OC GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die für den Kunden zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die durch Dritte gefertigten zahnärztlichen Leistungsabrechnungen anerkennen. Soweit standesrechtliche oder gesetzliche Vorgaben dazu führen, dass solche zahnärztliche Leistungsabrechnungen zurückgewiesen werden, tritt die OC GmbH nicht für etwaige dem Kunden entstehende Schäden, gleich welcher Art, ein. Der Kunde hat sich fortlaufend über den aktuellen Stand der Zulässigkeit der zahnärztlichen Leistungsabrechnung durch Dritte und den erlaubten Umfang einer solchen Dienstleistung durch Dritte zu informieren.

G.) Personal

1. Leistungsumfang
Im Rahmen der Dienstleistungen im Bereich Personal übernimmt die OC GmbH folgende Dienstleistungen:

  • Unterstützung bei der Personalbedarfsermittlung und Personalsuche des Kunden
  • Unterstützung im Vertragswesen, bei disziplinarischen Maßnahmen und Abwicklung eines Arbeitsverhältnis nach Vorgabe des Kunden
  • Unterstützung bei der Personaleinsatzplanung
  • Unterstützung bei der Findung bedarfsgerechter Personalführungs- und Vergütungssysteme
  • Vorbereitung und Durchführung der monatlichen Gehaltsabrechnung

2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.
Die OC GmbH führt alle Dienstleistungen namens und im Auftrag des Kunden aus. Ihm obliegt daher die Verpflichtung, die notwendigen Angaben der OC GmbH vollständig, inhaltlich richtig und termingerecht zur Verfügung zu stellen. Die Unterschrift unter Dokumente mit rechtsgestaltender oder rechtsändernder Wirkung erfolgt durch den Kunden in persona. Er ist verpflichtet, diese Dokumente dahingehend zu prüfen, ob das von ihm Gewollte inhaltlich ordnungsgemäß wiedergegeben wurde.
Der Kunde hat seine Mitarbeiter und andere Dritte, die mit der Bearbeitung von Angelegenheiten mit Bezug zur Dienstleistung der OC GmbH betraut sind, von der Übertragung der Leistung an die OC GmbH zu informieren.

Der Kunde verpflichtet sich, der OC GmbH sämtliche zur Erfüllung der Leistung notwendigen Unterlagen und Daten auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Ist die Einhaltung von Fristen von der rechtzeitigen Kenntnis dieser Unterlagen abhängig, so obliegt es dem Kunden, alle notwendigen Unterlagen zeitnah und termingerecht der OC GmbH zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde dafür Sorgen zu tragen, dass ihm mitgeteilte Termine zur Umsetzung von Personalmaßnahmen eingehalten werden. Die OC GmbH übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die aufgrund von Fristversäumnissen, die nicht der OC GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, entstehen.
Informationen über wesentliche Ereignisse (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Gehaltsänderung, Kündigung), die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen durch die OC GmbH zu beachten sind, hat der Kunde umgehend der OC GmbH mitzuteilen.
Die OC GmbH stellt dem Kunden juristisch geprüfte, standardisierte Vertragsunterlagen zur Verfügung. Wünscht er abweichende oder individuelle Vertragsklauseln, so hat er dies der OC GmbH mitzuteilen. Die OC GmbH übernimmt keine Haftung für den Fall, dass der Kunde die standardisierten Vertragsvorlagen eigenmächtig ändert und im Rechtsverkehr verwendet. Weiter haftet die OC GmbH nicht für unkorrekte oder unvollständige Wiedergabe der Unterlagen nach Bearbeitung durch den Kunden.

3. Datenschutz
Die OC GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Werden personenbezogene Daten oder besondere Arten personenbezogener Daten durch die OC GmbH im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die OC GmbH verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine wirksame Einwilligung des Betroffenen zur Offenbarung seiner Daten vorliegt.

4. Haftung
Die OC GmbH verpflichtet sich, die Dienstleistung stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der erbrachten Leistungen, die auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgen, wird nicht übernommen. Die OC GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn die OC GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese der OC GmbH zuzurechnen sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen einer Woche nach deren Auftreten der OC GmbH schriftlich anzuzeigen, danach hat das OC GmbH das Recht, die Mängelanzeige abzulehnen.  Die OC GmbH hat dann zunächst das Recht die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Die Haftung der OC GmbH wird durch die Haftungssumme von € 1.000 je Kunde je Haftungsfall begrenzt. Für Fälle der höheren Gewalt haftet die OC GmbH aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet die OC GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.

H.) Finanz- und Rechnungswesen

1. Leistungsumfang
Die OC GmbH übernimmt kaufmännische Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Buchhaltung und Kostenrechnung. Im Einzelnen werden folgende Leistungen erbracht:

  • Buchungswesen, Kontenverwaltung und -abstimmung
  • Mahnwesen und Korrespondenz
  • Reisekostenabrechnung
  • Unterstützung beim Controlling
  • Zusammenarbeit mit dem beauftragten Steuerberater

Für den Umfang der von der OC GmbH zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag maßgebend, geschuldet wird nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt mit größter Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen Normen. Die OC GmbH wird die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit durch die OC GmbH offensichtliche Unrichtigkeiten festgestellt werden, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Zur Ausführung des Auftrags ist die OC GmbH berechtigt Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Für die Verpflichtung zur Verschwiegenheit insbesondere von fachkundigen Dritten oder datenverarbeitender Unternehmen hat die OC GmbH zu sorgen.

2. Datenschutz und Schweigepflicht
Die OC GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Die OC GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden und dessen Mitarbeitern im Rahmen des erteilten Auftrags maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

Die Weitergabe von Berichten, Gutachten und sonstigen schriftlichen Äußerungen über die Ergebnisse der Tätigkeit gegenüber Dritten darf nur mit Einwilligung des Kunden erfolgen. Er erklärt sich damit einverstanden, dass die OC GmbH  sofern erforderlich, Geschäftsdaten ohne besondere Einwilligung an den Steuerberater weitergeben wird.
Die OC GmbH hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Kunde stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm übersandten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.
Der Kunde ist verpflichtet, auch ohne besondere Aufforderung der OC GmbH  alle für die Ausübung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Durchführung der Dienstleistung von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der OC GmbH bekannt werden.
Die Unterlagen sind vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Kunde hat alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen der OC GmbH zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

4. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, ist die OC GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass der Vertrag nach erfolglosem Fristablauf gekündigt wird. Nach Fristablauf ist die OC GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung des Kunden begründen auch dann den Anspruch der OC GmbH auf Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, wenn die OC GmbH von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

5. Mängelbeseitigung
Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der OC GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unzumutbarkeit für die OC GmbH oder den Kunden kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen oder die Mängel durch einen Dritten beseitigen lassen.
Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von der OC GmbH jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf die OC GmbH Dritten gegenüber mit Einwilligung des Kunden berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen der OC GmbH den Interessen des Kunden vorgehen.

6. Haftung
Die OC GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn die OC GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese der OC GmbH zuzurechnen sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Zurückbehaltungsrecht, Archivierungspflicht
Bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen der OC GmbH hat diese ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr überlassenen Unterlagen. Dies gilt nicht, wenn dessen Ausübung den Umständen nach unangemessen wäre.
Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen dem Kunden und der OC GmbH sowie auf Schriftstücke, die der Kunden bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die OC GmbH den Kunden schriftlich auffordern, alle zu seinem Auftragsverhältnis zugehörigen Unterlagen in Empfang zu nehmen. Diese sind binnen sechs Monaten nach erhalt der Aufforderung bei der OC GmbH abzuholen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist die OC GmbH berechtigt, die Unterlagen abweichend von etwaigen Aufbewahrungspflichten vorzeitig auf seine Kosten zu vernichten. Für etwaige hierdurch für den Kunden entstehende Nachteile übernimmt die OC GmbH keine Haftung

I.) Qualitätsmanagement

1. Leistungsumfang
Die OC GmbH übernimmt im Bereich Qualitätsmanagement und Hygiene folgende Dienstleistungen:

  • Unterstützung der Praxen bei der Erfüllung aller gesetzlichen und standesrechtlichen Vorgaben auf diesem Gebiet durch Beratungsleistungen, Schulungsmaßnahmen und praktische Hilfestellungen, z.B. durch die Erstellung von QM-Handbüchern
  • Betreuung der Implementierung und regelmäßige Begleitung des QM-Systems in der Praxis des Kunden
  • Unterstützung des Kunden bei der Vorbereitung eines anerkannten Zertifizierungsverfahrens
  • Unterstützung bei Erstellung und Umsetzung eines Hygieneleitfadens in der Praxis des Kunden

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.

Die OC GmbH führt alle Dienstleistungen namens und im Auftrag des Kunden aus. Ihm obliegt daher die Verpflichtung, die notwendigen Angaben der OC GmbH vollständig, inhaltlich richtig und termingerecht zur Verfügung zu stellen. Er hat die Erfüllungsgehilfen der OC GmbH bei der Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes der Praxis in vollem Umfang durch die Bereitstellung von benötigten Informationen, Unterlagen und die Beiordnung von Personal, wenn notwendig, zu unterstützen. Die Unterschrift unter Dokumente zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden, der Zahnärztekammer o.ä. erfolgt durch den Kunden in persona. Er ist verpflichtet, diese Dokumente eingehend zu prüfen.

Ist die Einhaltung von Fristen von der Mitwirkung des Kunden abhängig, so obliegt es ihm, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu veranlassen und Unterlagen zeitnah und termingerecht der OC GmbH zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde dafür Sorgen zu tragen, dass ihm mitgeteilte Termine eingehalten werden. Die OC GmbH übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die aufgrund von Fristversäumnissen, die nicht der OC GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, entstehen.

J.) Einkauf

1. Leistungsumfang
Die OC GmbH bietet auf dem Gebiet des Einkaufs folgende Dienstleistungen an:

  • Angebot des Beitritts zum Business Club der OC GmbH  dieser vermittelt Geschäftsbeziehungen zwischen Geschäftspartnern der OC GmbH aus der Dentalbranche und den Mitgliedern des Business Clubs zu besonderen Konditionen (Einkaufsgemeinschaft)
  • Verhandlungen mit Lieferanten und Depots für Kunden über Rabatte jeglicher Art
  • Bestellung von Büromaterialien und Drucksachen für die Unternehmensgruppe der Pluszahnärzte®

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird die OC GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde informiert die OC GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der OC GmbH einbeziehen oder beauftragen.
Die OC GmbH führt  Dienstleistungen im Rahmen des Bestellwesen und Verhandlungen für Kunden namens und im Auftrag des Kunden aus. Ihm obliegt daher die Verpflichtung, die notwendigen Angaben der OC GmbH vollständig, inhaltlich richtig und termingerecht zur Verfügung zu stellen.
Bei Bestellungen hat der Kunde seinen Bedarf schriftlich der OC GmbH mitzuteilen, hierbei hat er für den reibungslosen Ablauf seines Geschäftsbetriebes die Lieferzeiten der Geschäftspartner einzurechnen. Zur Aufgabe der Bestellung ist die Angabe aller verfügbaren Angaben zum Artikel, wie z.B. Kundennummer beim Lieferanten, Artikelnummer, Stückzahl usw. notwendig. Diese Angaben hat der Kunde bereits bei der Bedarfsmitteilung an die OC GmbH weiterzuleiten. Nachdem alle notwendigen Angaben zur Durchführung eines Bestellvorgangs vorliegen, wird dieser durch die OC GmbH unverzüglich vorgenommen.
Erfolgt die Lieferung der Bestellung, welche durch die OC GmbH für den Kunden aufgegeben wurde, an dessen Adresse, so ist er verpflichtet umgehend nach Erhalt diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlbestände oder Fehllieferungen sind unverzüglich an die OC GmbH zwecks Reklamation zu melden.
Im Rahmen von Verhandlungen, welche die OC GmbH namens und im Auftrag der Kunden führt, haben diese im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen und Informationen, insbesondere über die bisherigen Verträge und Konditionen, zur Verfügung zu stellen. Die OC GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

3. Haftung
Die OC GmbH verpflichtet sich, die Dienstleistung stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der erbrachten Leistungen, die auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgen, wird nicht übernommen. Die OC GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn die OC GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese der OC GmbH zuzurechnen sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen einer Woche nach deren Auftreten der OC GmbH schriftlich anzuzeigen. Die OC GmbH hat dann zunächst das Recht die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Die Haftung der OC GmbH wird durch die Haftungssumme von € 1.000 je Kunde je Haftungsfall begrenzt. Für Fälle der höheren Gewalt haftet die OC GmbH aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet die OC GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich.
Für Schäden, die aufgrund von Fehlangaben des Kunden, Lieferverzug auf Seiten des Lieferanten oder durch andere Ursachen, die nicht im Einflussbereich der OC GmbH liegen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

Düsseldorf, 12.05.2016